Allgemeine
Teilnahmebedingungen
„Smart vorwärts kommen – mit Stauss Immobilien“ ist eine Aktion der STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR, Gesellschafter: Andreas Stauß, Christian Haberberg, Kaiser-Joseph-Str. 260, 79098 Freiburg.
Was ist „Smart vorwärts kommen – mit Stauss Immobilien“ und was kann man gewinnen?
Im Rahmen der Aktion stellt STAUSS & PARTNER 50 Menschen in Freiburg und Umgebung einen E-Smart zur Verfügung. Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, für die Dauer von drei Jahren ein vollelektrisches Leasingfahrzeug – einen E-Smart Zweisitzer „SMART smart EQ fortwo“ – zur freien Verfügung gestellt zu bekommen. Das Fahrzeug kann in Ausstattung und Optik von den Abbildungen auf der Website und auf den Werbemitteln abweichen.
Worum geht es bei „Smart vorwärts kommen – mit Stauss Immobilien“?
Als in Südbaden ansässiges Unternehmen möchte STAUSS & PARTNER mit dieser Aktion die Hilfsbereitschaft von Menschen in der Region würdigen. Es können Menschen nominiert werden, die sich in vorbildlicher Weise für andere einsetzen.
Um welche Form von gesellschaftlichem Engagement handelt es sich?
Bereich, Art, Umfang und Regelmäßigkeit des Engagements sind nicht definiert.
Wie wertvoll die Hilfe anderer ist, hängt immer von der individuellen Situation ab, dieses beurteilt derjenige, der die Nominierung abgibt.
Beispiele wären: Einkaufen für ältere Menschen oder für Menschen in einer Corona-Quarantäne, Hilfe für Geflüchtete z.B. aus der Ukraine oder anderen Ländern, Nachbarschaftshilfe, Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sport, usw.
Belohnt wird ehrenamtliches Engagement, freiwillige Mitarbeit oder wertvolle Alltagshilfe. Vorschläge können ausschließlich über das Web-Formular unter www.smart-vorwärts-kommen.de eingereicht werden. In ihrer Nominierung beschreiben die Nominierenden das Engagement ihres Kandidaten, ihrer Kandidatin und erläutern, warum er oder sie gewürdigt werden soll.
Unter den ausgewählten 50 Nominierenden wird ebenfalls ein Geschenk verlost.
Wie läuft die Nominierung ab und über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?
Nominierungen sind ausschließlich über das Online-Formular unter www.smart-vorwärts-kommen.de möglich. Bis einschließlich 02. Juni können Nominierungen über das Formular vorgenommen werden.
Wer kann nominiert werden?
Die Person sollte in der Region Südbaden ihren ständigen Wohnsitz haben, mindestens 18 Jahre, höchstens 68 Jahre alt sein, eine gültige Fahrerlaubnis haben – und sich entsprechend der vorstehenden Angaben gesellschaftlich engagieren.
Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der folgenden teilnahmerelevanten Daten:
- Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Anschrift
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, gegen die kein laufendes Insolvenzverfahren geführt wird, in den letzten fünf Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden und von ihm innerhalb der letzten fünf Jahre keine Vermögensauskunft abgegeben worden ist.
Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Mehrfachanmeldungen erhöhen nicht die Gewinnchance, denn sie werden gefiltert und von der Ziehung gesperrt.
Was passiert mit den Einsendungen und wie erfährt man, dass man ausgewählt wurde?
Die Einsendungen werden mit der Unterstützung von baden.fm redaktionell aufgearbeitet. Gegebenenfalls wird baden.fm mit Teilnehmern Interviews durchführen, die im Radio gesendet werden.
Auf Basis der Einsendungen fällt eine Jury eine Entscheidung, wer einen E-Smart gestellt bekommt. Die Fahrzeuge werden auf dem Gelände der Mercedes-Benz-Kestenholz GmbH übergeben. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Einsendungen werden redaktionell auf Social Media und auf anderen Plattformen aufgegriffen; dort wird über die Kandidaten und ihr Engagement berichtet. Die Kandidaten erklären sich einverstanden, dass ihr Name und der Grund ihrer Nominierung veröffentlicht werden.
Die nominierten Personen, die ausgewählt wurden (im Folgenden „Kandidaten“), werden per E-Mail / telefonisch benachrichtigt und werden aufgefordert, die Teilnahme an „Smart vorwärts kommen – mit Stauss Immobilien“ und die hiesigen Teilnahmebedingungen zu bestätigen. Nach Einsendeschluss entscheidet eine Jury über die Einsendungen. Die Beurteilung über Art und Umfang des sozialen Engagements unterliegt keinen festen Kriterien und wird je nach Einzelfall im freiem Ermessen und Würdigung allein durch die Jury getroffen.
Sollte sich ein Kandidat nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Benachrichtigung melden oder die Bestätigung der hiesigen Teilnahmebedingungen ablehnen, so bleibt seine Kandidatur unberücksichtigt. In diesem Falle wird ein neuer Kandidat bestimmt.
Welche besonderen Bedingungen gelten?
Das Fahrzeug steht den Kandidaten für drei Jahre zur Verfügung unter der Bedingung des Abschlusses eines Kfz-Überlassungsvertrages mit STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR.
Das Fahrzeug wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen:
Der Kandidat trägt die Kosten des Betriebs sowie für Reparaturen und Wartung des Fahrzeugs, soweit diese im Rahmen des Leasingvertrags nicht bereits vom Leasinggeber übernommen werden.
Die Kosten zum Aufladen des Fahrzeugs (Stromversorgung des Elektrofahrzeugs) trägt der Kandidat. Die Nutzung des Fahrzeugs ist durch den Kandidat nach den gesetzlichen Bestimmungen zu versteuern.
Der Kandidat verpflichtet sich zu einer jährlichen Fahrleistung von mindestens 5.000 km und max. 10.000 km. Bei den E-Fahrzeugen handelt es sich um Leasingfahrzeuge der Mercedes-Benz Leasing GmbH. Leasingnehmerin ist die STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR.
Zwischen dem Kandidat und der STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR wird ein schriftlicher Kfz-Überlassungsvertrag geschlossen, mit dem der Kandidat sich insbesondere verpflichtet, die die Nutzung des Fahrzeugs betreffenden Bestimmungen des Leasingvertrages als eigene Verpflichtungen einzuhalten. Dem Kandidat wird vor Abschluss des Kfz-Überlassungsvertrags der entsprechende Leasingvertrag in Kopie ausgehändigt.
Der Kfz-Überlassungsvertrag enthält ferner Regelungen zur Wartung und Pflege des Fahrzeugs und insbesondere Kosten- und Haftungsbestimmungen im Falle von Beschädigungen und Unfällen. Hierbei können dem Kandidaten gegebenenfalls zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise im Form einer Selbstbeteiligung gegenüber der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in welchem der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs bzw. etwaige Mängel, der Kilometerstand sowie die Übergabe der Unterlagen, Schlüssel etc. protokolliert werden. Bei Übernahme des Fahrzeugs hat der Kandidat eine Kopie seines Führerscheins auszuhändigen.
Vorbehaltsklausel
STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR ausschließlich dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (insbesondere Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Aktionsgegenstand durch gleichwertige Preise ersetzt werden.
Datenschutzhinweise
STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung dieser Aktion.
In Hinblick auf die Kooperation mit baden.fm gilt Folgendes:
baden.fm darf Teilnehmer an der Verlosung sowohl telefonisch als auch schriftlich kontaktieren. Der Name des Teilnehmers sowie sämtliche Äußerungen dürfen von baden.fm uneingeschränkt für Programm- und Werbezwecke genutzt werden. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz von baden.fm. Zudem behält sich baden.fm das Recht vor, Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Teilnehmer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit der Verlosung an Funkhaus Freiburg (baden.fm und baden.film) ab.
Sonstiges
Etwaige Barauszahlungen sind nicht möglich. Ansprüche aus dieser Aktion können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist in Hinblick auf die Bestimmung Kandidaten und die Beurteilung der eingereichten Beiträge bzw. Vorschläge ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. STAUSS & PARTNER Immobilien & Consulting GbR behält sich vor, die Teilnahmebedingungen ändern zu können.